16. Mai 2008
Ein Angestellter arbeitete ohne Zustimmung seines Chefs nebenbei für ein Gebäudereinigungsunternehmen. Nach dem Arbeitsvertrag musste der Arbeitgeber einer Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers aber zustimmen. Auf Befragen ds Arbeitgebers teilte der Angestellte mit, dass er ca. 40 Stunden im Monat putzen ginge. Daraufhin wurde er abgemahnt. Und das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht: Die Klausel im Arbeitsvertrag sei rechtskräftig und verpflichte den Angestellten, dem Arbeitgeber eine beabsichtigte Nebentätigkeit mitzuteilen. OLG Düsseldorf, Az. 10 U74/05
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11. Mai 2008
Eine Teilzeitbeschäftigung wird nicht zu einer Vollzeitbeschäftigung, nur weil der Arbeitnehmer wiederholt Überstunden leisten musste. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinlandpfalz in Mainz (7 Sa 523/07). Das Gericht wies damit die Klage einer Arbeitnehmerin ab, die geltend machen wollte, dass sie sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis befinde. Sie hatte argumentiert, der Arbeitgeber habe für sie in den vergangenen Jahren wiederholt Überstunden angeordnet. Das zeige, dass sie in Wahrheit als vollbeschäftigt anzusehen sei, obwohl sie laut Vertrag nur eine Teilzeitstelle habe.
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5. Mai 2008
Wird ein Arbeitnehmer vom Chef gemobbt, muss sein Arbeitgeber lt. Eines Urteiles des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: AZR 593/06) unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Ein in einer Klinik angestellter Mann war vom Chefarzt nachweislich gemobbt worden und wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig. Der Mann klagte auf Schmerzensgeld und die Entlassung des Chefarztes. Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auf Schmerzensgeld habe – aber keinen darauf, dass der Chef entlassen wird.
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28. April 2008
Trotz Vollzeitjob reichte das Einkommen eines geschiedenen Mannes nicht aus, um den Unterhalt für seine zwei Kinder zu zahlen. Einen Nebenjob durfte er aber laut Arbeitsvertrag nicht annehmen. Das sah das Gericht anders. Die Versorgung der Kinder ist wichtiger, der Arbeitgeber muss darauf Rücksicht nehmen. Der Mann musste sich für die Wochenenden einen Zuverdienst suchen.
Oberlandesgericht Dresden, Az. 21 UF 22/05
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22. April 2008
In der BILD von heute geht es um Welche Rechte habe ich im Krankheitsfall? BILD: „In den ersten drei Monaten des Jahres ließen sich deutsche Arbeitnehmer seltener krankschreiben als im Vorjahr……Hauptgrund für den Rückgang: Angst vorm Jobverlust.
Welche Rechte Angestellte im Krankheitsfall haben – Arbeitsrechtlerin Claudia Kothe-Heggemann (53) von der Kölner Kanzlei Ulrich Weber & Partner beantwortet wichtige Fragen:…..“ Hier nun nachfolgend die Fragen. Sollte es für Sie von Interesse sein, so können Sie die Antworten in der BILD nachlesen!
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