Zum Nebenjob verurteilt

Trotz Vollzeitjob reichte das Einkommen eines geschiedenen Mannes nicht aus, um den Unterhalt für seine zwei Kinder zu zahlen. Einen Nebenjob durfte er aber laut Arbeitsvertrag nicht annehmen. Das sah das Gericht anders. Die Versorgung der Kinder ist wichtiger, der Arbeitgeber muss darauf Rücksicht nehmen. Der Mann musste sich für die Wochenenden einen Zuverdienst suchen.

Oberlandesgericht Dresden, Az. 21 UF 22/05

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