Kein Vollzeit-Job durch Überstunden
Eine Teilzeitbeschäftigung wird nicht zu einer Vollzeitbeschäftigung, nur weil der Arbeitnehmer wiederholt Überstunden leisten musste. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinlandpfalz in Mainz (7 Sa 523/07). Das Gericht wies damit die Klage einer Arbeitnehmerin ab, die geltend machen wollte, dass sie sich in einem Vollzeitarbeitsverhältnis befinde. Sie hatte argumentiert, der Arbeitgeber habe für sie in den vergangenen Jahren wiederholt Überstunden angeordnet. Das zeige, dass sie in Wahrheit als vollbeschäftigt anzusehen sei, obwohl sie laut Vertrag nur eine Teilzeitstelle habe.















