Arbeitgeber haftet für Mobbing
Wird ein Arbeitnehmer vom Chef gemobbt, muss sein Arbeitgeber lt. Eines Urteiles des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az.: AZR 593/06) unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Ein in einer Klinik angestellter Mann war vom Chefarzt nachweislich gemobbt worden und wurde aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhaft arbeitsunfähig. Der Mann klagte auf Schmerzensgeld und die Entlassung des Chefarztes. Das Gericht entschied, dass der Kläger Anspruch auf Schmerzensgeld habe – aber keinen darauf, dass der Chef entlassen wird.















