Abmahnung wegen Nebentätigkeit
Freitag, den 16. Mai 2008Ein Angestellter arbeitete ohne Zustimmung seines Chefs nebenbei für ein Gebäudereinigungsunternehmen. Nach dem Arbeitsvertrag musste der Arbeitgeber einer Nebenbeschäftigung des Arbeitnehmers aber zustimmen. Auf Befragen ds Arbeitgebers teilte der Angestellte mit, dass er ca. 40 Stunden im Monat putzen ginge. Daraufhin wurde er abgemahnt. Und das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber recht: Die Klausel im Arbeitsvertrag […]















